Verordnung Durchführung von Arbeiten, Lieferungen und Dienstleistungen in Regie

Die Verordnung regelt, wie Gemeinden Arbeiten, Lieferungen und Dienstleistungen in Eigenregie oder durch vereinfachte Verfahren effizient und rechtssicher beschaffen dürfen.

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Veröffentlichungsdatum

11.11.2010

Beschreibung

Diese Verordnung erklärt, wie Gemeinden kleinere Arbeiten, Lieferungen und Dienstleistungen schnell und einfach selbst oder mit Hilfe von Firmen erledigen dürfen. Es gibt klare Regeln, wann und wie solche Aufträge vergeben werden dürfen, zum Beispiel bis zu bestimmten Geldbeträgen und in Notfällen. Ziel ist es, Zeit und Geld zu sparen und trotzdem sicherzustellen, dass alles ordentlich und transparent abläuft.

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Veröffentlichungsdatum

11.11.2010

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Zuletzt aktualisiert: 23.07.2025, 14:58 Uhr

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Antrag

Schriftliche Anträge, die von einer Privatperson an eine öffentliche Verwaltung gerichtet werden und...

Formulare

Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

Rechtsakt

Rechtsakte, wie z.B. Gesetze, Dekrete, Verordnungen, usw.

Trinkwasseranalysen

 Prüfberichte zum Trinkwasser im Gemeindegebiet Deutschnofen

Unterstützendes (technisches) Dokument

Dokumente, wie z.B. Präsentationen, technische Berichte, Leitlinien, allgemeine Veröffentlichungen