Verordnung zur Festlegung der Kriterien für die Annahme von wiederverwendbaren Gütern am Recyclinghof Deutschnofen

Die Verordnung regelt, welche gebrauchten Gegenstände am Recyclinghof Deutschnofen angenommen und kostenlos weitergegeben werden dürfen.

Kategorien
Veröffentlichungsdatum

07.08.2023

Beschreibung

Am Recyclinghof Deutschnofen dürfen nur bestimmte gebrauchte Dinge wie Möbel, Sportartikel, Fahrräder, Bücher und Kindersachen abgegeben werden.

Diese Dinge müssen noch gut funktionieren und werden kostenlos weitergegeben – niemand darf Geld dafür verlangen.

Das Personal entscheidet, ob ein Gegenstand angenommen wird, und nach 60 Tagen werden nicht abgeholte Sachen als Müll entsorgt.

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Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

07.08.2023

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 24.07.2025, 08:52 Uhr

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Antrag

Schriftliche Anträge, die von einer Privatperson an eine öffentliche Verwaltung gerichtet werden und...

Formulare

Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

Rechtsakt

Rechtsakte, wie z.B. Gesetze, Dekrete, Verordnungen, usw.

Trinkwasseranalysen

 Prüfberichte zum Trinkwasser im Gemeindegebiet Deutschnofen

Unterstützendes (technisches) Dokument

Dokumente, wie z.B. Präsentationen, technische Berichte, Leitlinien, allgemeine Veröffentlichungen